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    Lokal vs. Regional vs. Überregional

    Was man unter einer „lokalen“ Sachbezugskarte alles verstehen kann.

    Immer wieder treten Interessenten mit der Frage an uns heran, ob man ggf. auch einen größeren Nutzungsbereich festlegen kann, als „nur“ die eigene Stadt.

    Die Antwort ist einfach: JA!

    Auch wenn wir immer wieder „predigen“, warum am Ende ALLE von einem stark eingeschränkten Nutzungsbereich profitieren, also nicht nur die lokalen Händler sondern auch Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und sogar die Umwelt (siehe Blogbeitrag „Die LOKALE Sachbezugskarte„), gibt es Gründe, den Nutzungsbereich des Netzwerks zu erweitern:

    Hier nur einige, die uns genannt wurden:

    1. Arbeitgeber haben Arbeitnehmer, die weit verstreut leben, u.a. ggf. auch im Home Office arbeiten.
    2. Jeder kann unter dem Begriff „lokal“ etwas anderes verstehen.
    3. Nachweislich wird die Sachbezugskarte zu 99% hauptsächlich dort genutzt, wo gelebt/gearbeitet wird, d.h. lokal. Egal wie groß das Nutzungsgebiet ist. (Klassiker: Allein die Tatsache, dass man in einem riesigen Gebiet die Karte nutzen KÖNNTE, ist schon ein tolles Gefühl, auch wenn man dann immer nur vor Ort Lebensmittel mit der Karte kauft 😉

    (***Lassen Sie uns gern weitere Gründe wissen, dann ergänzen wir diese hier.)

    Wenn Sie also irgendeinen Grund haben, warum das Nutzungsgebiet über das Ihrer Stadt hinaus gehen soll: Kein Problem, wir bekommen das hin.

    ABER: Auch wir müssen uns im gesetzlichen Rahmen bewegen. So muss der Nutzungsbereich limitiert sein. „Ein begrenzter Kreis an Akzeptanzstellen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nr10 Buchst. a ZAG liegt dann vor, wenn die Sachbezugskarte zum Einkauf bei einem Einkaufs- oder Dienstleistungsverbund berechtigen, der unmittelbar räumlich angrenzende, zweistellige Postleitzahlenbezirke umfasst.“

    Was konkret ist damit gemeint?

    Ein Beispiel:
    Als Arbeitgeber im Postleitzahlgebiet 47*** (47000-47999) wäre es also gestattet, das Nutzungsgebiet um die Nachbargebiete 40***, 42***, 45*** und 46*** zu erweitern.

    Die Regelung ist in der Form erst seit Anfang 2022 in Kraft. Ziel der neuen Regelung war es, die Gebiete nun „lokaler“ zu gestalten. Vorher war eine bundesweite Nutzung möglich. Beurteilen Sie aber bitte selbst, ob man die im Beispiel genannte Region als „lokal“ bezeichnen kann ;). Es gibt sogar tatsächlich Konstellation von PLZ-Gebieten, die ganze Bundesländer als Nutzungsgebiete erlauben. Aus unserer Sicht: Gut gemeint, aber schlecht umgesetzt.

    Und warum ist die LOCALBENEFITS Sachbezugskarte trotz empfohlener Einschränkung die beste Karte? Ganz einfach: Jeder Mitarbeiter kann sein eigenes PLZ-Gebiet bekommen, auch wenn wir nicht empfehlen, dass man als Arbeitgeber seine MA frei wählen lässt –> Administration! Empfehlung: Am besten erhalten alle lokal arbeitenden Mitarbeiter das PLZ-Gebiet rund um die Unternehmensstätte und Ausnahmefälle, wie Außendienstmitarbeiter oder Mitarbeiter, die permanent im Home Office arbeiten, bekommen Ihr eigenen Nutzungsgebiet rund um ihren Arbeitsplatz. Resultat: Alle glücklich. Noch Fragen ? 😉

    Damit man schnell einen Überblick über alle möglichen PLZ-Gebietskombinationen erhalten kann, haben wir unten eine Darstellung aus der man bundesweit alle Kombinationen aus Standort PLZ und den max. Nutzungsgebieten auslesen kann. Zusätzlich haben wir auf allen Städteunterseiten die Postleitzahlen der max. Nutzungsgebiete noch ergänzt, damit jeder schnell erkennen, was grundsätzlich maximal möglich wäre.

    Wir sind gespannt, wofür Sie sich entscheiden?! Maximal mögliche Region, eine mittelgroße oder wirklich ein lokal begrenztes Gebiet?

    P.S.: >90% unserer Kunden wollen Lokalverbundenheit zeigen!


    Matrix max. Nutzungsgebiete der LOCALBENEFITS Sachbezugskarte

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