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Yoga, Fitness & Co.

Wie kann Yoga, Fitness & Co. durch den Arbeitgeber angeboten werden?

Angebote wie Yoga, Fitness und andere körperliche Betätigungen können von Arbeitgebern als Leistungen zur Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter angeboten werden.

Beispiele, was konkret alles dazu zählt, sind:

  • Gesundheitschecks und -untersuchungen: Unternehmen können regelmäßige Gesundheitschecks oder Untersuchungen für ihre Mitarbeiter anbieten, um mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
  • Sport- und Fitnessangebote: Unternehmen können Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder andere Sport- und Fitnessangebote für ihre Mitarbeiter anbieten, um sie dazu zu ermutigen, aktiv zu bleiben und ihre Gesundheit zu fördern.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM): Unternehmen können auch BGM-Programme anbieten, die den Mitarbeitern eine ganzheitliche Betreuung zu Themen wie Ernährung, Bewegung, Stressmanagement und persönliche Gesundheitsziele bieten.
  • Erholungsurlaub: Erholungsurlaub für die Mitarbeiter ist ein weiteres Angebot, die Gesundheit der Mitarbeiter fördern sollen.
  • Impfungen und Gesundheitsvorsorgeprogramme: Unternehmen können Impfungen oder Gesundheitsvorsorgeprogramme für ihre Mitarbeiter anbieten, um sie vor bestimmten Krankheiten zu schützen.

In Bezug auf die steuerliche Behandlung können Arbeitgeber die Tatsache nutzen, dass einige dieser Leistungen unter Beachtung des § 3 Nr. 34 EStG steuerlich abzugsfähig (bis 600 Euro/Jahr/Mitarbeiter) sind, wenn die Aufwendungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und sie nicht unangemessen hoch sind.


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