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Steuerfreier Sachbezug (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG)

Was ist der steuerfreie Sachbezug?

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern neben oder anstelle von Gehaltszahlungen gewähren können. Sie können eine sinnvolle Ergänzung zu den Gehaltszahlungen sein und dazu beitragen, dass Mitarbeiter sich wertgeschätzt und anerkannt fühlen. Sachbezüge können in Form von Gütern oder Dienstleistungen gewährt werden und sind in der Regel steuerfrei, wenn sie bestimmten gesetzlichen Bedingungen entsprechen.

Was wird in § 8 EStG definiert?

In § 8 EStG werden bestimmte Sachbezüge als steuerfrei deklariert, die aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles gewährt werden und die einen geldwerten Vorteil von insgesamt bis zu maximal 50 Euro/Monat/Mitarbeiter darstellen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterkunftskosten
  • Essenzuschüsse
  • Arbeitsbekleidung
  • Tankkarten
  • Firmenfitness-Abo

Warum sollten Arbeitgeber die Möglichkeiten von steuerfreien Sachbezügen ausschöpfen?

Arbeitgeber können steuerfreie Sachbezüge einsetzen, um ihren Mitarbeitern zusätzliche Anerkennung und Wertschätzung zu zeigen und ihre Zufriedenheit und Motivation zu fördern. Sie sollten jedoch beachten, dass diese Sachbezüge auch steuerpflichtig werden können, wenn sie die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllen, zum Beispiel wenn Sachbezüge gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 über den Höchstbetrag von 50 Euro im Kalendermonat hinausgehen.


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