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    Innenstadtförderung

    Was wir für Ihre Innenstadt tun könn(t)en.

    Mit unserer LOCALBENEFITS Guthabenkarte sind wir bewusst in eine Nische im Bereich der Sachbezugskarten gegangen, wissentlich, dass es schwer sein wird, hier Fuß fassen zu können, da viele Arbeitgeber noch gar nicht nach der Kombination aus „Stadt + Sachbezugskarte“ oder „Stadt + steuerfreier Sachbezug“ aktiv suchen. Hier müssen wir noch einiges an Aufbauarbeit leisten, damit diese Verbindung verstanden und hergestellt wird. Das Feedback zu unserem letzten Blogbeitrag hat uns aber darin bekräftigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wenngleich unserer Gründe für eine lokale bzw. regionale Nutzung einer Sachbezugskarte für den ein oder anderen auf den ersten Blick nicht trivial erscheinen mögen. Von unseren Kunden erhalten wir aber nicht selten das Feedback, dass man „das so bisher noch nie betrachtet hätte“. Das nehmen wir mal als Kompliment ;).

    Warum aber heute der Beitrag mit dem Titel „Innenstadtförderung“? Mir ist Ende letzter Woche ein mir bis dahin unbekanntes Dokument in die Hände geraten, welches jedoch in seiner ersten Version schon Ende 2021 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz herausgegeben wurde. Dabei geht es konkret um die Maßnahmen der Bundesländer zur Innenstadtförderung. Letzten Donnerstag gab es ein Update. Das Dokument können Sie hier finden: massnahmenliste-bundeslaender-innenstadtfoerderung.pdf (bmwk.de)

    Auf jeden Fall dachte ich mir, dass das ja genau unser Thema ist. Zu meinem Erschrecken musste ich aber feststellen, dass weder lokale Sachbezugskarten wie unsere noch Stadtgutscheine hier als Maßnahme von den Bundesländern genutzt werden (außer in Bremen). Das mag verschiedenste Gründe haben:

    1. Stadtgutscheine und lokale Sachbezugskarten sind nicht Länder-, sondern Städtesache (hier hat Bremen einen Vorteil ;))
    2. Niemandem ist klar, dass lokale Sachbezugskarten genauso wie Stadtgutscheine „lokal“ so begrenzt sein können, dass man wirklich nur die Innenstädte fördert.
      ODER
    3. Es gibt Maßnahmen oder sogar Fördertöpfe, die dann aber nur von Experten identifiziert werden können. Nun hat aber nicht jede Stadt diese Experten.

    Gut ist aber in jedem Fall, dass Anfang 2022 zumindest die Bestimmung zur Nutzung von Sachbezugskarten (und auch Gutscheinen) insofern geändert wurde, dass nun auch bestimmte Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gelten, u.a. dass nun eine regionale Begrenzung der Nutzung der Karten wirksam ist. Für uns konkret bedeutet das, dass es eine Begrenzung der Nutzung der Akzeptanzstellen auf die unmittelbar angrenzenden 2-stelligen Postleitzahlbezirke gibt. Damit ist es nicht mehr möglich, eine Sachbezugskarte bundesweit zu nutzen (sofern man sie nicht auf eine Warengruppe beschränkt). Aus unserer Sicht ist das zwar besser als vorher, allerdings ist das bei einigen Städten weiterhin eine Region mit 150+km Umkreis. Lokal? Nein. Regional? Naja. Wichtig aber, dass die Begrenzung auf ein kleineres PLZ-Gebiet schon immer möglich war und wir uns durch diese Entscheidung in unserem „lokalen Ansatz“ bestätigt fühlen. Weniger ist halt manchmal mehr.

    Und so siehst es nun offenbar auch eine erste Stadt, die mit uns die lokale Sachbezugskarte exklusiv herausgeben will. Das ist zwar noch ein langer Weg, aber wir glauben, der Richtige für das Thema „Innenstadtförderung“. Denn mit unserer Karte und der Stadt im Rücken werden wir die Arbeitgeber leicht(er) überzeugen können, mitzumachen. Vor allem auch deshalb, weil wir eine Lösung für ALLE Mitarbeiter haben, u.a. auch die, die zwar lokal angestellt sind, aber auswärtig arbeiten. Denn die bekommen dann „ausnahmsweise“ ein anderes PLZ-Gebiet als das lokale Innenstadtgebiet.

    DAS nennen wir Innenstadtförderung. Mal sehen, in welcher der nächsten Versionen des oben genannten Dokuments diese Lösung auch auftauchen wird.

    …to be continued!

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