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    Sachbezug 2021 vs. 2022 vs. 2023

    Was sich zwischen 2021, 2022 und 2023 für den steuerfreien Sachbezug geändert hat.

    Bevor es für uns alle in den wohlverdienten Weihnachtsurlaub geht, möchten wir noch auf die Frage einiger unserer Kunden eingehen, ob bzgl. des steuer- und abgabenfreien Sachbezugs kurzfristig Änderungen zu erwarten sind. 

    Spulen wir kurz zurück: Ende 2021 wurde das Ende der 44 Euro Freigrenze ausgerufen. Die neue Freigrenze ist seit 01.01.2022 nun 50 Euro pro Monat und Arbeitnehmer. Hierzu äußerte sich auch das Bundesfinanzministerium in der ersten von inzwischen zwei Stellungnahmen zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

    Fun Fact: Noch heute gehen knapp 30% unserer Neukunden vor unserer Kontaktaufnahme davon aus, dass weiterhin die 44 Euro Freigrenze gilt. Sollten Sie sich nun ertappt fühlen, kein Problem, Sie sind also nicht alleine ;).  

    Kurzer Exkurs: In Zusammenhang mit dem Thema wurden wir auch oft gefragt, warum es mal „Freigrenze“ und mal „Freibetrag“ heißt. Die Antwort ist einfach. Wer in Zusammenhang mit den 50 Euro Sachbezug von einem Freibetrag spricht, irrt. Und den wichtigen Unterschied zu verstehen, kann steuerrechtlich elementar sein. Während man bei einem Freibetrag lediglich jeglichen Euro oberhalb des Betrags versteuert, muss man bei Überschreiten der Freigrenze den kompletten Betrag ab dem ersten Cent versteuern. Also Vorsicht, dass die Freigrenze von 50 Euro monatlich NICHT überschritten werden sollte. Ansonsten kann es teuer werden. Spätestens dann, wenn man selbst von einem Freibetrag ausging und der Steuerprüfer das Überschreiten später bemerkt. 

    Nun aber zur ursprünglichen Frage, ob sich wieder etwas tun wird. Kurz und knapp: Aktuell haben wir dazu keine Informationen. Es gibt jedoch Stimmen, die sich diesbzgl. angesichts der hohen Inflation bereits erheben. Es bleibt abzuwarten, ob es hier erneut zu einer Erhöhung kommt, was wir aktuell für unwahrscheinlich halten, erstens, weil eine Anpassung gerade erst vor einem Jahr stattgefunden hat und zweitens, weil die Bundesregierung mit Ihrem 3. Entlastungspaket gerade erst den Weg für die sogenannte Inflationsprämie frei gemacht hat.  

    Und jetzt: MERRY XMAS und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023.

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